Die Förderung in Kindertagespflege nach Maßgabe von § 24 umfasst die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Kindertagespflegeperson, soweit diese nicht von der erziehungsberechtigten Person nachgewiesen wird, deren fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung sowie die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Kindertagespflegeperson.
Die laufende Geldleistung nach Absatz 1 umfasst die Erstattung angemessener Kosten, die der Kindertagespflegeperson für den Sachaufwand entstehen,
§ 23 SGB VIII Förderung in Kindertagespflege
Ein Platz bei der Kindertagespflegeperson ist gleichzustellen mit einem Krippenplatz. Es ist ein staatlich gefördertes Angebot.
Sie als Eltern müssen die Förderung schnellstmöglich beim Landkreis
beantragen, damit die Zahlung an die Kindertagespflege rechtzeitig geleistet wird.
Falls die Zahlung nicht bis zum 15ten eines jeden Monats bei der KTP eintrifft, wird Ihnen der Betrag in Privat-Rechnung gestellt.
Im Betreuungsvertrag wird die Rückzahlung mit einer Abtretungserklärung geregelt - sobald der Betrag dann verbucht wird.
Ich berechne zusätzlich eine Kostenpauschale, von 1,40€ pro vertraglich vereinbarter Betreuungsstunde (maximal 180€ pro Kind).
Diese Mischkalkulation beinhaltet Essen und Getränke, Bastelmaterial, Farben, Papier und Stifte, Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe, Bettunterlagen . Für die Pauschale wird ihnen eine Rechnung ausgestellt, welche während der gesamten Betreuungszeit (auch Krankheits- und Urlaubszeiten) monatlich im Voraus zu zahlen ist.
(Anmerkung: als selbstständige Kindertagespflegeperson, muss ich den kompletten eingenommenen Betrag versteuern).
Ohne Eltern geht es nicht !
Die Zusammenarbeit mit den Eltern hat für mich einen hohen Stellenwert. Sie sind für mich direkter Ansprechpartner, wenn es darum geht, optimale Entwicklungsbedingungen für ihr Kind zu schaffen, in deren Mittelpunkt die Förderung der kindlichen Entwicklung und die Sicherstellung des Wohls des Kindes stehen. Für das Gelingen einer guten Zusammenarbeit sind Offenheit, Vertrauen und das Einhalten von verbindlichen Absprachen unerlässlich.
Ich bin jederzeit für Elterngespräche bereit. Durch ein gemeinsames Gespräch möchte ich das kindliche Verhalten für mich verdeutlichen und umgekehrt ermöglicht es auch den Eltern einen anderen Blick auf ihr Kind.
Kurze Infos über den Alltagsablauf wünsche ich mir regelmäßig durch Tür-und-Angel- Gespräche. Mir ist wichtig von bedeutsamen Ereignissen im Elternhaus zu erfahren.